Samstag, 23. Juni 2018

Deutsche Flüchtlinge stellen Antrag beim BAMF


 Deutsche Familie von Rügen stellt Antrag beim BaMF

 Den folgenden Brief einer Mutter an das BAMF fand ich bei
http://www.pi-news.net/ 
Wenn die Realität nicht so traurig wäre, könnte man diesen Brief für einen Aprilscherz halten. Trotzdem: Selten so gelacht!

Plagiat-Suchende Anwälte brauchen mich nicht eines Plagiates zu verdächtigen: Ich schrieb bereits, dass ich folgenden Text bei http://www.pi-news.net/  entdeckt habe. Ich habe nirgendwo behauptet er stamme von mir! Hier wird kein Anwalt Geld verdienen!

Bei:
http://www.pi-news.net/2018/06/deutsche-familie-beantragt-leistungen-beim-bamf/
zu lesen:

Absender:
Verfolgte deutsche Familie
mit 4 kleinen Kindern
Rügen

Betreff: Zuwendungsantrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut unsere hochgeschätzten Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ist „jeder, der in diesem Land lebt“ das Volk. Bezugnehmend auf diese Aussage, sowie den Artikel 3 im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der sich mit den Grundrechten und der Gleichheit beschäftigt, übersende ich Ihnen heute eine Anfrage zur Übernahme der Kosten zur „Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens“ für meine 4 Kinder [1. Kind J. (10 Jahre), 2. Kind L. (8 Jahre), 3. Kind F. (7 Jahre) und 4. Kind F. (5 Jahre).
Die Aufstellung der monatlichen Kosten ergibt sich wie folgt:
  1. Musikunterricht für Kind 1 mtl. 50,-€
  2. Musikunterricht für Kind 2 mtl. 40,-€
  3. Musikunterricht für Kind 3 mtl. 37,50€
  4. Reitunterricht für Kind 2 mtl. 60,-€
  5. Kosten für Selbstverteidigungskurse Kind 1-4 mtl. 280,-€
  6. Kindergartenkosten für Kind 4 (Teilzeit) mtl. 95,03€
  7. Hortkosten für Kind 3 (Teilzeit) mtl. 56,82€
  8. Hortkosten für Kind 2 (Teilzeit) mtl. 56,82€
  9. Verpflegungskosten für Schul-/KiTa-Essen mtl. 154,-€ (3,10€ pro Schul-/
  10. Kita-Essen pro Wochentag, plus KiTa-Zusatzverpflegung 0,50€ pro Tag)
  11. Krankenversicherungskosten für Kind 1-4 mtl. 410,36€
 
 Das Kindergeld, welches ich in Höhe von etwa 200Euro pro Monat und Kind vom deutschen Staat erhalte, verwende ich zur „Deckung des notwendigen Bedarfs“ wie z.B. weitere Nahrung, Kleidung und Körperpflegekosten der Kinder. Ich verzichte daher darauf weitere Kosten geltend zu machen. Auch Miet- oder Wohngeld werde ich aus Kulanz ebenso wenig abfordern wie Sachleistungen, Handykosten, Taschengeld oder medizinische Leistungen für mich und meinen Mann.

Ich gehe davon aus, dass Ihnen meine Kinder ebenso viel wert sind wie die Kinder unserer ausländischen Mitbürger- und Bürgerinnen, und bitte Sie daher mir die oben aufgeschlüsselten Gesamtkosten in Höhe von 1.240,53€ monatlich in Zukunft bis zum 3. eines jeden Monats auf mein Konto zu übermitteln.

Außerdem wäre ich dazu bereit Deutschland freiwillig zu verlassen. Mit welchen Mittel kann ich in diesem Fall von Ihnen rechnen? In Anlehnung an die sogenannten REAG/GARP- Programme, die durch die IOM und die Bundesländer durchgeführt werden, gehe ich davon aus, dass Sie unter diesen Umständen die Flugkosten für meine 6-köpfige Familie übernehmen und rechne außerdem mit einer finanziellen Start- und Reisebeihilfe für einen leichteren Neustart.

Ich danke Ihnen für Ihre wohlwollende Bearbeitung meines Anliegens und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Peggy Schwarzer 


PS: Sollten Sie erwägen meinen Antrag ohne Prüfung mit dem Hinweis, dass es sich bei meiner Familie nicht um Migranten oder Flüchtlinge, sondern um eine deutsche Familie handelt, abzulehnen, so erinnere ich Sie noch einmal an den 3. Artikel im deutschen Grundgesetz. Sollte Ihnen dies nicht genügen, so teile ich Ihnen mit dass ich mich inzwischen als Fremder im einst eigenen Land fühle, und gelte damit quasi als „Flüchtling vor den Flüchtlingen“.

Anderenfalls: bitte teilen Sie uns mit ob mein Antrag größere Aussicht auf Erfolg hat wenn ich unsere Pässe wegwerfe und uns als 6 minderjährige rüganer Kriegsflüchtlinge erneut bei Ihnen melde.
PPS: Kopien der entsprechenden Verträge (KiTa, Sport- und Musikunterricht, Essengeldabrechnungen aus Schule und Kindergarten, sowie Krankenversicherungsnachweise) übersende ich Ihnen gern nach Aufforderung an die entsprechende Stelle.


 Der Antrag wurde bereits im März 2017 gestellt und blieb bis jetzt unbeantwortet.
Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes sagt:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
  
http://www.pi-news.net/2018/06/deutsche-familie-beantragt-leistungen-beim-bamf/

Folgendes von mir:
Dazu passt auch, dass sich wieder mal ein Anwalt nicht zu sehr entblödet, um den Polizisten, welcher den Mörder (Ali Bashar) der 14jährigen Susanna aus dem Irak zurückholte, nun verklagt, weil es angeblich nicht rechtens sei diesen in seine Heimat zurück Geflohenen wieder nach Deutschland zu holen. Der  Karlsruher Anwalt Daniel Sprafke hat Strafanzeige gegen den Präsidenten der Bundespolizei (Dieter Romann) sowie ale an der Rückholung beteiligten Polizisten gestellt wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung zum Nachteil des Ali Bachar. 

Man faßt es nicht!

 Merkwürdigerweise ist es aber rechtens einen Asylbewerber, der von Bulgarien in sein Herkunftsland  Afghanistan abgeschoben wurde, per Linienflug flugs wieder nach Deutschland zu holen, weil er hier bei einem Zwischenstopp ein weiteres Asylgesuch gestellt hat??!!
Was ist nur aus diesem Land geworden? Vollkommen durchgeknallte Anwälte und vom Gutmenschentum durchgedrehte Verrückte!!
https://www.freiewelt.net/nachricht/bild-asylbewerber-drohten-mit-attentaten-und-selbstmordanschlaegen-10074793/ 
http://wort-woche.blogspot.com/2018/06/merkel-will-keinen-alleingang.html 
http://wort-woche.blogspot.com/2018/06/weiterer-mord-und-gewalttaten-von.html 
http://wort-woche.blogspot.com/2018/05/ramadan-soll-angeblich-ein-alter.html 
http://wort-woche.blogspot.com/2018/04/gehort-der-islam-zu-deutschland.html 

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